Maßgeschneiderte Steuerberatung
für E-Commerce

Der Onlinehandel punktet mit stetigen und schnell ansteigenden Umsatzzuwachs. Da ist es gut, wenn die damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen sicher gemanagt werden. Sie machen Black Friday, Gutscheinaktionen und haben mit Rückläufern zu tun – das ist Ihr Alltag. Nebenbei müssen Sie bei Verkäufen ins Ausland verschiedene Regeln beachten.

Natürlich überlassen sie es Ihren Kunden, wie die Bezahlung vorgenommen werden soll. Daher sind verschiedenste Datenquellen mit Multi-Channel-Aktivitäten zu verarbeiten. Alles das bringt uns nicht aus der Ruhe. Wir arbeiten seit 2017 mit einem qualifizierten Softwarepartner erfolgreich zusammen für unsere Mandanten aus der E-Commerce-Branche.

Maßgeschneiderte Steuerberatung
für E-Commerce

Der Onlinehandel punktet mit stetigen und schnell ansteigenden Umsatzzuwachs. Da ist es gut, wenn die damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen sicher gemanagt werden. Sie machen Black Friday, Gutscheinaktionen und haben mit Rückläufern zu tun – das ist Ihr Alltag. Nebenbei müssen Sie bei Verkäufen ins Ausland verschiedene Regeln beachten.

Natürlich überlassen sie es Ihren Kunden, wie die Bezahlung vorgenommen werden soll. Daher sind verschiedenste Datenquellen mit Multi-Channel-Aktivitäten zu verarbeiten. Alles das bringt uns nicht aus der Ruhe. Wir arbeiten seit 2017 mit einem qualifizierten Softwarepartner erfolgreich zusammen für unsere Mandanten aus der E-Commerce-Branche.

Ein Ausschnitt unserer Leistungen

Bilanzen
Gewerbesteuer
Finanzbuchhaltung
Jahresabschlüsse
Oss-Verfahren
Lohnbuchhaltung
Liquiditätsplanung
Umsatzsteuer
Steuerberatung
Wachstum planen
Neue Unternehmensstruktur

FynComTax bietet:

Zeitersparnis von mindestens 50 % für die Verwaltung / Finanzbuchhaltung Ihres Shops
Softwarepartner unterstützen schnell und unbürokratisch, wenn die Schnittstellen eines Bezahldienstes wieder Mal geändert wurden.
Feste Ansprechpartner in allen Fragen
Laufende Unterstützung bei der Finanzbuchhaltung
Weitgehend automatisierte Buchhaltung
Flexible Schnittstellen für den Onlinehandel
Alle gängigen Shop- Rechnungs- und Zahlsysteme werden zusammengeführt
Keine Angst vor Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
Mit oder ohne Umsatzsteuer, und wenn ja wie viel Prozent – wir kennen uns da aus
Lieferschwellen bzw. OSS-Verfahren – kein Problem
Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Monatsberichte
Korrekte Abwicklung des Personalbereichs
Durchgehend qualifizierte Beratung im Steuerrecht
Holding-Strukturen für Ihre neuen Geschäftsideen
Liquiditätsüberwachung
Unterstützung bei der Vorratsplanung
Besser vorbereitet in Bankgespräche – Wachstum will finanziert sein
GoBD-konforme und somit finale Bearbeitung in unserer Kanzlei
24/7 Live-Zugriff auf all Ihre Belege, Verträge, Rechnungen usw.
24/7 Live-Zugriff auf unsere zur Verfügung gestellten Auswertungen aus Lohn- und Finanzbuchhaltung etc.
Ihre Daten “schlummern“ im SPECTRUM-Rechenzentrum in Düsseldorf. Ein Hochsicherheits-Rechenzentrum gemäß DIN EN 9001:2008
Alles aus einer Hand-Service

Sie nutzen folgende Anbieter?

Sie nutzen folgende Anbieter?

Sie nutzen folgende Anbieter?

Gut so, dann lassen Sie uns loslegen.

So einfach geht es:

1. Schritt

Import der Ausgangsrechnungen
und Zahlungsdaten als Datei oder “OneClick“.

2. Schritt

Die Schnittstellen analysieren die Daten auf Vollständigkeit und ordnen die Zahlungen automatisch den Rechnungen zu.

3. Schritt

Sollten die Schnittstellen Differenzen melden, können diese von Ihnen einfach behoben werden, da sich diese aus Ihrem Verkaufs- oder Bezahlprozess ergeben haben. Bezahlte Eingangsrechnungen können direkt an die Zahlung “angeheftet“ werden.

Das war es schon – Sie sind jetzt fertig mit Ihrem Anteil.

Die Schnittstellen geben grünes Licht

Für wen ist das One-Stop-Shop-
Verfahren wichtig?

Bevor eine Registrierung beim BZSt stattfindet, sollten Online-Händler genau prüfen, ob die Teilnahmekriterien für das OSS-Verfahren erfüllt sind.

Businessman on blurred background using digital

Gemäß der Auflistung BZSt richtet sich das Verfahren an folgenden Adressatenkreis:

  • Unternehmer, die im Inland ansässig sind und gegen Entgelt Dienstleistungen an Privatpersonen in Mitgliedsstaaten der EU erbringen, in denen sie nicht ansässig sind,
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gemeinden tätigen oder
  • eine elektronische Schnittstelle zur Verfügung stellen, durch deren Nutzung sie die Lieferung von Gegenständen innerhalb eines Mitgliedstaates durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen unterstützen und deshalb behandelt werden, als ob sie die Gegenstände selbst geliefert hätten.

Seit dem 01.07.2021 gibt es jetzt eine einheitliche Lieferschwelle in Höhe von insgesamt 10.000 Euro je Land und Kalenderjahr. Wir übernehmen für Sie die Vorbereitung, Durchführung und Optimierung Ihres gesamten OSS-Verfahrens – eben wie FynComTax – alles aus einer Hand.